In den Wochen rund um den Black Friday setzen tschechische Onlineshops ihre Kunden nicht selten mit Countdown-Timern und „schwarzen Preisschildern“ unter Druck, und ein Teil der Rabatte erweist sich als Scheinangebot. Darauf macht die Verbraucherorganisation dTest aufmerksam. Zugleich tritt in Tschechien am 1. Januar 2027 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft: Vom Kauf in einem Onlineshop kann man dann per Klick auf einen speziellen Button zurücktreten.
Wie dTest-Direktorin Eduarda Hekšová erklärte, begegnen Käufern Countdowns bis zum Ende der Aktion sowie Hinweise darauf, wie viele Personen sich ein Produkt gerade ansehen oder es bereits gekauft haben. Selbst wenn diese Angaben stimmen, bleibt es Druck, der die Kaufentscheidung spürbar beeinflusst.
Bei zweifelhaften und eindeutig betrügerischen Shops laufen solche Timer oft über einen Zufallsgenerator: Nach dem Aktualisieren der Seite beginnt der Countdown von vorn. Die Fachleute raten, sich nicht in Panik versetzen zu lassen und nichts zu überstürzen.
Nach Angaben von Revolut gaben die Tschechen in der Black-Friday-Woche des vergangenen Jahres mehr als 537 Millionen Kronen aus. Eine Umfrage des Händlers Alza.cz zeigt, dass fast neun von zehn Befragten Einkäufe in der aktuellen Aktion in Erwägung ziehen oder planen. 77 % haben sich dabei vorab nicht auf ein bestimmtes Produkt festgelegt und wollen sich von den Angeboten der Händler inspirieren lassen.
Die Höhe des Rabatts als wichtigstes Auswahlkriterium ist um vier Prozentpunkte auf 63 % gestiegen, während der Anteil derer, die auf ein bestimmtes Produkt warten, von 32 auf 22 % gesunken ist, berichtete Alza-Sprecherin Eliška Čeřovská. Zwei Drittel der Befragten wollen mindestens 5 000 Kronen ausgeben, 39 % mehr als 10 000 Kronen.
Die Jagd nach dem maximalen Rabatt kann nach hinten losgehen. Gesetzlich muss ein Shop neben dem Rabatt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben, doch manche Händler können den Preis schon vor Beginn dieses Zeitraums anheben, um später legal einen eindrucksvolleren Rabatt auszuweisen. Der beste Schutz ist laut dTest, den Preis eines Wunschprodukts rechtzeitig zu beobachten oder einen zuverlässigen Preisvergleich zu nutzen.
Wer sich unter Druck hat setzen lassen und unvorteilhaft gekauft hat, muss sich meist auf einen lästigen Rückgabeprozess einstellen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das: Laut Ondřej Zelenka, dem Vorsitzenden des Verbraucherschutzverbands Sdružení ochrany spotřebitelů, kann, wer einen Vertrag online geschlossen hat und davon zurücktreten darf, dies über einen gut sichtbaren und eindeutig beschrifteten Button tun. Den diesjährigen Black Friday betrifft die Neuerung noch nicht.
Derzeit ist es mitunter schwierig, das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht zu nutzen: Man muss ein Formular suchen, einen Brief schreiben, die Bedingungen studieren und nachweisen, dass die Erklärung rechtzeitig abgeschickt wurde.
Der Button muss gut sichtbar sein und so lange verfügbar bleiben, wie das Widerrufsrecht besteht. Mit einem einzigen Klick ist es nicht getan: Nach dem Drücken des ersten Buttons (zum Beispiel „Vom Vertrag zurücktreten“) bestätigt der Kunde die Daten zur Identifizierung der Bestellung und schließt den Vorgang dann mit einer zweiten Bestätigung ab. Danach muss der Onlineshop den Eingang des Widerrufs unverzüglich in Textform bestätigen, mit exaktem Datum und genauer Uhrzeit der Absendung. So entsteht ein verlässlicher Beleg, und Streit darüber, ob die Erklärung beim Händler angekommen ist, entfällt.
Ein neues Widerrufsrecht entsteht für Verbraucher nicht, und auf Reklamationen (Mängelansprüche) erstreckt sich die Neuerung nicht. Wie Jakub Žirovský von der Kanzlei Rowan Legal erläuterte, kommt lediglich eine neue Möglichkeit hinzu, ein bereits bestehendes Recht auszuüben. Die Pflicht trifft Unternehmer, die Verbraucherverträge online abschließen: nicht nur klassische Onlineshops, sondern auch Anbieter von Dienstleistungen und digitalen Inhalten, darunter Streamingdienste, Onlinekurse und einige Finanzprodukte.
Zelenka warnt: Der Button sei kein Universalmittel, um beliebige Verträge zu kündigen. Besteht nach dem Gesetz kein Widerrufsrecht (zum Beispiel bei Waren, die nach individuellen Vorgaben angefertigt wurden, oder bei geöffneter Hygieneverpackung), hat der Käufer Pech. Auch eine langfristige Abonnementbindung lässt sich über den Button nicht jederzeit beenden, ebenso wenig ein Vertrag außerhalb der üblichen Fristen.
Tschechien führt die auf einer EU-Richtlinie beruhenden Regeln mit deutlicher Verspätung ein: Die ursprüngliche Frist lief im Juni dieses Jahres ab, weshalb die Europäische Kommission ein Verfahren gegen das Land eingeleitet hat, weil es die vollständige Umsetzung der Richtlinie nicht gemeldet hatte. Für die Shops bedeutet das technische Änderungen und gewisse Kosten. Wer versucht, die Vorgabe zu umgehen und den Button hinter mehreren Überredungsseiten zu verstecken, riskiert von der Tschechischen Handelsinspektion eine Geldbuße von bis zu 5 Millionen Kronen. Dieselbe Strafe droht, wenn ein Unternehmer dem Verbraucher den Eingang der Widerrufserklärung nicht bestätigt.
Die Regelung betrifft alle, die in tschechischen Onlineshops einkaufen, auch Ausländer. Ab dem 1. Januar 2027 kann man vom Online-Kauf im Rahmen des 14-tägigen Rückgaberechts über einen speziellen Button zurücktreten, und der Shop muss den Eingang der Erklärung schriftlich bestätigen. Das gilt auch für Streaming-Abos und Onlinekurse.
Around Prague nach Berichten von denik.cz